Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Das Hinweisgebersystem (Whistle Blowing) dient dazu, ungesetzliches, unmoralisches oder unlauteres Verhalten anonym melden zu können. Somit sollen Schäden für Patient:innen, Mitarbeitende oder das Unternehmen verhindert oder bekämpft werden.
Durch das Hinweisgebersystem stellen wir sicher, dass der Schutz Ihrer Anonymität, soweit Sie dies wünschen, sowie Ihrer Daten jederzeit sichergestellt sind!
Die Meldung wird im Nachgang bearbeitet und Sie können mit Hilfe Ihrer TAN und Meldungsnummer den Fortschritt überwachen und auf Rückfragen wiederum anonym reagieren.
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